Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Soulpen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Vertragsdurchführung
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 5 Angaben zur Beschaffenheit
§ 6 Lieferung, Lieferfristen
§ 7 Vergütung
§ 8 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
§ 9 Schutzrechte
§ 10 Haftung des Auftragnehmers
§ 11 Verjährung
§ 12 Datenlieferung, Datensicherheit
§ 13 Handelsbrauch
§ 14 Archivierung
§ 15 Datenschutz
§ 16 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
§ 17 Schlussbestimmungen
§ 18 Salvatorische Klausel

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle zwischen Soulpen (nachfolgend: „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber bestehenden Rechtsbeziehungen, d. h. alle Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Die Annahme einer Gegenbestätigung des Auftraggebers mit Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt keine Zustimmung dar. Diese AGB gelten auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Leistungen und Lieferungen vorbehaltlos ausführt.
(3) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber. Zwischenzeitliche Änderungen dieser AGB bringt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Falle künftiger Rechtsgeschäfte zur Kenntnis.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Skizzen, Vorschaubilder und Entwürfe sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.
(2) Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt mit Annahme des Angebots des Auftragnehmers mittels Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers zustande.

§ 3 Vertragsdurchführung

(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber personalisierte Paketbeileger auf Basis bereitgestellter oder KI-generierter Vorlagen zur Verfügung. Diese werden vom Auftragnehmer robotisch handschriftlich beschrieben und, sofern nicht anders vereinbart, gebündelt an den Auftraggeber versendet. Die Weiterverwendung und Beilegung in die jeweiligen Sendungen erfolgt durch den Auftraggeber selbst.
(2) Alternativ bietet der Auftragnehmer einen Versandservice an, bei dem handschriftlich erstellte Postkarten oder Briefe im Namen des Auftraggebers direkt an die Geschäftskunden des Auftraggebers versendet werden. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen in diesem Fall Produktion, Kuvertierung, Frankierung und Versand. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Auftraggeber die Portokosten, welche im Voraus zu entrichten sind.
(3) Der Auftraggeber ist für die Erstellung des Anschreibens verantwortlich und wählt das Motiv sowie die gewünschte Handschrift entweder selbst oder aus Vorschlägen des Auftragnehmers.
(4) Auf Wunsch kann der Auftragnehmer individuelle Motive für den Paketbeileger oder den Versandservice gestalten. Der Auftraggeber kann hierzu gestalterische Vorgaben machen oder dem Auftragnehmer kreative Freiheit einräumen. Mit schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer gilt der Auftrag als erteilt. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den erstellten Motiven verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Übertragung der Nutzungsrechte kann gegen gesonderte Vereinbarung erfolgen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer bereitgestellten Produkte (z.B. Vorlagen, personalisierte Briefe, Karten und Paketbeileger) unverzüglich nach Übermittlung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 48 Stunden keine Rückmeldung nach Übermittlung der Produkte, gelten diese als freigegeben.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stehen. Hierzu zählen insbesondere die zur Produktion oder Personalisierung notwendigen Daten, wie beispielsweise Namen und Adressen der Empfänger. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, regelmäßig die Qualität der gelieferten Produkte zu prüfen.
(3) Der Auftragnehmer erstellt die Produkte nur im Rahmen der technisch umsetzbaren Möglichkeiten. Der Auftraggeber kann keine Umsetzung von Motiven oder Designs verlangen, die mit den technischen Gegebenheiten des Auftragnehmers nicht kompatibel sind.
(4) Sofern der Auftraggeber personenbezogene Daten Dritter (z. B. Kundendaten) an den Auftragnehmer übermittelt, ist er dafür verantwortlich, dass die Übermittlung datenschutzrechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber sichert insbesondere zu, vorab eine rechtswirksame Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingeholt zu haben.

§ 5 Angaben zur Beschaffenheit

(1) Der Auftragnehmer fertigt die Produkte gemäß den vom Auftraggeber freigegebenen Inhalten und den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung dokumentierten Spezifikationen an, insbesondere hinsichtlich Layout, Handschriftstil, Papierformat und Motiv.
(2) Geringfügige Abweichungen in Farbe, Papierstruktur, Positionierung oder Schriftbild, die produktionsbedingt auftreten und die Funktion oder Wirkung des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar.

§ 6 Lieferung, Lieferfristen

Die Produktion der Briefe, Karten oder Paketbeileger erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte sowie der zuvor festgelegten Parameter (z. B. Motiv, Handschrift, Text, Versandart).
(2) Die Abnahme der Leistung erfolgt mit dem Versand und spätestens mit dem Erhalt der jeweiligen Sendungen durch den Auftraggeber oder dessen Empfänger.
(3) Der Versand erfolgt gemäß den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Fristen und Konditionen.
(4) Kann der Auftragnehmer eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Materialengpässe, Ausfall von Produktionsmitteln, Nichtverfügbarkeit von Zustellpartnern), nicht einhalten, so informiert er den Auftraggeber unverzüglich und nennt eine voraussichtliche, neue Lieferfrist.
(5) Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Pandemien, Arbeitskämpfe, Unruhen oder vergleichbare schwerwiegende Umstände, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, entbinden die Parteien für die Dauer und den Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten – auch wenn sie sich bereits im Verzug befinden sollten. Eine automatische Befreiung von der Leistungspflicht tritt dadurch jedoch nicht ein. Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander über solche Ereignisse unverzüglich zu informieren und ihre vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen von Treu und Glauben an die veränderten Umstände anzupassen.
(6) Je nach gewählter Leistung erfolgt die Lieferung entweder gebündelt an den Auftraggeber zur eigenständigen Weiterverwendung oder im Rahmen des Mailing-Services direkt an die vom Auftraggeber angegebenen Empfängeradressen.

§ 7 Vergütung

(1) Alle angegebenen Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen netto nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ein Skonto wird nicht gewährt.
(3) Soweit im Angebot nicht anders geregelt, erfolgt die Abrechnung für die tatsächlich ausgelieferten Briefe, Karten und Paketbeileger jeweils zum Monatsende.
(4) Die Preise für Mailings richten sich nach Menge und Art der erstellten Mailings. Darüber hinaus können einmalige Entgelte für die Einrichtung bzw. das Setup anfallen. Details hierzu werden im jeweiligen Angebot festgelegt.

§ 8 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

(1) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich und außerordentlich unter Einhaltung der Textform gekündigt werden.
a. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals möglich.
b. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zulässig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen vorliegen, die es einer Partei unzumutbar machen, den Vertrag fortzusetzen. Dies gilt insbesondere bei erheblichen Pflichtverletzungen durch den Auftraggeber gemäß §§ 4 und 9 dieser AGB.

§ 9 Schutzrechte

(1) Dem Auftraggeber werden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer gefertigten Werken (z. B. Vorlagen, Zeichnungen, Entwürfe) ausschließlich für den Versand an seine Kunden eingeräumt.
(2) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Verstößt der Auftraggeber hiergegen, haftet er dem Auftragnehmer mindestens in Höhe der üblicherweise erzielbaren Vergütung für jeden Verstoß, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Werke weiterhin selbst zu nutzen.
(4) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer ausschließliche Nutzungsrechte an den ihm bereitgestellten Materialien.
(5) Verwendet der Auftragnehmer Entwürfe, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, garantiert der Auftraggeber, dass durch deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Entwürfe auf mögliche Rechteverletzungen Dritter zu prüfen.
(6) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit den bereitgestellten Materialien entstehen. Dies umfasst auch die Kosten einer Rechtsverteidigung.

§ 10 Haftung des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, seine Haftung ist jedoch wie folgt eingeschränkt:
a. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
b. Bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer nur begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht gegenüber Verbrauchern.
c. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt wie unter (1b). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Unberührt bleiben die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung bei Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.
(3) Für sonstige Pflichtverletzungen, insbesondere Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug oder unerlaubte Handlung, besteht keine weitergehende Haftung als in den Absätzen (1) und (2) geregelt.
(4) Die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Mitarbeiter haften nicht über das Maß der Haftung des Auftragnehmers hinaus.
(5) Ein Mitverschulden des Auftraggebers wird auf Schadensersatzansprüche angerechnet.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer etwaige Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen, damit eine frühzeitige Information und Schadensminderung möglich sind.
(7) Soweit der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten aus § 4 verletzt, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, soweit nicht in Absatz (1) Buchstaben a) und b) ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

§ 11 Verjährung

(1) Ansprüche des Auftraggebers wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung verjähren sechs Monate nach Kenntnis des Mangels, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres ab Abnahme der jeweiligen Leistung, sofern keine Arglist vorliegt.
(2) Dies gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel beruhen.
(3) Für alle übrigen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Datenlieferung, Datensicherheit

(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die auf Fehler bei der Datenübertragung zurückzuführen sind.
(2) Für die Unversehrtheit und Integrität von Datenträgern sowie für Datensicherheit übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie.
(3) Eine Haftung des Auftragnehmers für Mängel, die durch Softwarefehler verursacht wurden, besteht nur insoweit, als der Softwarehersteller hierfür Schadenersatz leistet.
(4) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch die Lieferung virenverseuchter Daten oder Datenträger entstehen, und stellt den Auftragnehmer von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Daten ordnungsgemäß und frei von Schadsoftware anzuliefern.

§ 13 Handelsbrauch der Druckindustrie

Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten im geschäftlichen Verkehr die handelsüblichen Gepflogenheiten der deutschen Druckindustrie gemäß den jeweils gültigen Richtlinien des Bundesverbandes Druck und Medien.

§ 14 Archivierung

(1) Produkte, Materialien und Daten, die dem Auftraggeber zustehen, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung über die Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Beauftragten hinaus archiviert.
(2) Eine Versicherung für das Archivgut hat der Auftraggeber selbst zu veranlassen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

§ 15 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer speichert und verarbeitet die vom Auftraggeber übermittelten Daten ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass für die Übermittlung und Verarbeitung der Kundendaten durch den Auftragnehmer eine wirksame Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO vorliegt.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über einen Widerruf dieser Einwilligung zu informieren.
(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen der betroffenen Personen sowie von allen daraus resultierenden Kosten, insbesondere Kosten der Rechtsverteidigung, frei.

§ 16 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

(1) Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber an Dritte abzutreten (§ 354a HGB). Abtretungsausschlüsse oder -beschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
(3) Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht abtretbar.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber gilt als mit der Änderung einverstanden, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch am Erfüllungsort der Leistung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers Klage zu erheben.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und sonstigen internationalen Einheitsrechts.

§ 18 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
(3) Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Nach oben scrollen